Mit der Digitalisierung der Arbeitswelt wird orstunabhängiges Arbeiten immer wichtiger. Ob zu Hause am Schreibtisch, im Café oder draußen im Garten, der moderne Arbeitsplatz ist heute nicht mehr zwangsläufig im Büro zu finden. Dank Home Office Regelungen wird er von immer mehr ArbeitnehmerInnen in die eigenen vier Wände verlegt. Wer jedoch die Wahl zwischen Home Office oder Großraumbüro hat entscheidet sich laut einer Studie von Bitkom für das Büro. Dennoch fordern die ArbeitnehmerInnen einen gesetzlichen Anspruch auf Home Office.

Persönlicher Austausch im Vodergrund

Wer die Wahl zwischen Home Office und (Großraum-) Büro hat entscheidet sich zu 62% für das Büro, wie ein aktuelle Studie von Bitkom unter 1000 ArbeitnehmerInnen in Deutschland zeigt. Vor allem soziale Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass ein Großteil das Home Office ablehnt. 59% der Befragten ist es wichtig, im Team zu arbeiten, bei 56% steht der persönliche Austausch mit den KollegInnen im Vordergrund. Zudem geben 52% an, dass ihre Arbeit eine persönliche Anwesenheit im Büro erfordert. 20% könnten ihre Arbeit schlichtweg gar nicht im Home Office erledigen, weitere 15% geben an, dass sie der Ansicht sind, im Home Office weniger produktiv zu sein. Aber auch mögliche negative Auswirkungen auf die eigene Karriere sind Gründe, warum viele das Büro vorziehen. 29% der Befragten gehen lieber ins Büro um Präsenz zu zeigen. 11% haben Bedenken, dass die fehlende Anwesenheit sich negativ auf die Beurteilung durch ihre Vorgesetzten kann.

Wie sieht der Arbeitsplatz der Zukunft aus?

Befragt man die ArbeitnehmerInnen dazu, wie die Zukunft des Arbeitsplatzes aussieht, sind 53% der Meinung, dass in den kommenden fünf Jahren der Anteil an Home Office steigen wird. 41% glauben, dass der Anteil gleichbleibend sein wird. Dass sich der Trend zum Home Office umkehr glaubt niemand.

Gesetzlicher Anspruch auf Home Office gefordert

Obwohl das Home Office von den meisten ArbeitnehmerInnen (obwohl sie es könnten) nicht genutzt wird fordern dennoch 45% einen gesetzlichen Anspruch. Bislang ist das Arbeiten fernab des betrieblichen Arbeitsplatzes in Deutschland nicht gesondert gesetzlich geregelt. Da der Arbeitgeber die gesetzlichen Schutzpflichten für Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten erfüllen muss existieren hierzu noch viele Hürden. Und auch die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, wie z.B. Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten, stellen ein weiteres Problem dar. Wer orts- und zeitflexibel arbeitet, verstößt schnell gegen Vorgaben wie den Acht-Stunden-Arbeitstag oder die elfstündige Mindestruhezeit. Das Arbeitsrecht muss sich hier deutlich an die technologischen Entwicklungen der Arbeitswelt anpassen, sagt Achim Berg, Präseident von Bitkom e.V.

Das Arbeitsrecht hinkt in vielen Bereichen den technologischen und kulturellen Entwicklungen hinterher und ist schlichtweg nicht mehr zeitgemäß. Wir müssen diese antiquierten Gesetze schleunigst an das digitale Zeitalter anpassen und für die Beschäftigten mehr Flexibilität bei der Arbeitsgestaltung ermöglichen, etwa mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit an Stelle des Acht-Stunden-Tages.

Achim Berg (Präsident Bitkom e.V.)